Wirkungsanalyse als Methodik für die Interne Revision

Als Wirkungsanalyse oder Assessment wird in den Wirtschaftswissenschaften die Abschätzung von Auswirkungen einer Aktivität und deren Bewertungen bezeichnet. Im Gegensatz zur Nutzwertanalyse setzt die Wirkungsanalyse nicht erst bei der Bewertung der ermittelten Ergebnisse einer Aktivität ein, sondern bezieht die Ergebnisermittlung in die Analyse mit ein.

Als Instrument für die Interne Revision ist diese Methodik noch weitgehend unbekannt, kann aber als Mittel etwa zur Beurteilung der Effektivität von Prozessen sehr gut eingesetzt werden.

 

Wirkungsanalyse als Instrument der Internen Revision zur Evaluierung von Prozessen: Schwerpunkt Internes Kontrollsystem

Die Evaluierung der Effektivität von Prozessen, insbesondere aber des Internen Kontrollsystems (IKS) ist die Hauptaufgabe der Internen Revision, und wird u.a. durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verstärkt empfohlen. Sie liefert außerdem ein beträchtliches Potenzial an Erkenntnisgewinn zu wirkungslosen Instrumenten und somit für Kosteneinsparungen. Wesentlich ist aber, dass nur ein effektives System von z. B. Internen Kontrollen oder auch von Instrumenten zur Bekämpfung von Fraud einen verlässlichen Schutz bietet. Die Bewertung der Effektivität eines IKS auf der Basis einer klassischen Wirkungsanalyse ist bislang in der Fachliteratur weitgehend unbearbeitet.

Die Begriffe Wirkung, Wirksamkeit, Effektivität sind synomyn. Wirkung bedeutet, dass eine Aktivität in eine Veränderung mündet und einen Beitrag zur Zielerreichung leistet.

 

Wirkungsbewertung benötigt aussagefähige Zieldefinition

Ausgangspunkt einer Wirkungsbewertung ist eine präzise, messbare, zeitliche Zieldefinition für verschiedene Ebenen, sowohl für die prozessspezifischen Kontrollziele als auch für die Organisation. Dies kann z. B. die ständige Absicherung von zahlungsrelevanten Prozessen vor (wesentlichen) Fehlern und Unregelmäßigkeiten, auch bei Veränderungen der Rahmenbedingungen, Risiken und Prozesse beinhalten. Damit wird ein Beitrag zum kontinuierlichen Schutz des Vermögens der Organisation geleistet.

Ein Internes Kontrollsystem ist über die Wirkung seiner einzelnen Instrumente zu bewerten. Diese werden wiederum mit ihrer jeweiligen Wirkungslogik betrachtet. Dadurch wird der Weg von der Einführung eines Instrumentes, z.B. Vier-Augen-Prinzip, bis hin zur Zielerreichung in den einzelnen logisch aufeinander folgenden Entwicklungsstufen aufgezeigt. Zur Bewertung, ob ein Instrument die einzelnen Stufen der Wirkungslogik erreicht hat, dienen Bewertungskriterien, die qualitativer und quantitativer Natur sein können, und die einen möglichst direkten Bezug zur bewertenden Eigenschaft haben sollten.

Für die Vorgehensweise zur Bewertung der Effektivität eines Internen Kontrollsystems bzw. seiner einzelnen Instrumente werden folgende Schritte empfohlen:

Die Organisationsziele sollten identifiziert sein und daraus die ziel- und IKS-relevanten Prozesse abgeleitet werden. Risiken müssen bekannt sein. Daraus folgt die Identifizierung der jeweiligen Kontrollziele für die IKS-relevanten Prozesse. Auf der Grundlage der daraus aussagefähig erstellten Zielhierarchie sollten die entsprechenden Bewertungsfragen und -schwerpunkte, unter Berücksichtigung der bekannten Risiken und in Abstimmung mit den für die Prozesse zuständigen Personen entwickelt werden. Empfehlenswert ist, bereits in dieser Phase die jeweiligen Bewertungskriterien festzulegen.

Die Beurteilung der Wirksamkeit eines Kontrollinstrumentes oder eines Internen Kontrollsystems wird auf der Basis der Beantwortung von Bewertungsfragen und der dafür entwickelten Kriterien abgeleitet und analysiert. Aus dieser Analyse sollten Verbesserungsvorschläge für Kontrollen, Prozesse und das Risikomanagement abgeleitet werden. Die Beantwortung der Bewertungsfragen wird häufig mittels Informationssammlung aus vorhandenen Dokumenten oder der Befragung von relevanten Personen erfolgen können.

Die Wirkungsanalyse bedient sich, wenn keine Sekundärdaten (z. B. aussagefähige Dokumentationen über Prüfergebnisse) vorhanden sind, verschiedener qualitativer und quantitativer Datenerhebungsmethoden aus der empirischen Sozialforschung. Die Vorgehensweise zur Beantwortung der oben genannten Evaluierungsfragen geht weit über ein einfaches “Ja“ und „Nein“ hinaus und bedarf einer objektiven, nachvollziehbaren Bewertungsgrundlage, um zu einer Beurteilung zu kommen. Dafür werden in der Regel Kriterien (z. B. Bekanntheit der entsprechenden Regelwerke bei den zuständigen Beschäftigten) herangezogen, die gleichzeitig bei der Erstellung der Bewertungsfragen, (z. B. Inwieweit sind die Regeln für die Funktionstrennung bei den zuständigen Personen bekannt?) mit entwickelt werden. Für die Bewertung der Wirkung werden je nach Aufgabenstellung plausible Kriterien (Eigenschaft des mit der Wirkung korrelierten Merkmals) und Indikatoren (quantitative oder qualitative Messgröße für das Kriterium) identifiziert und festgelegt.