Interne Revision als Interne Beratung - Teil 1

Moderne Revisionsfunktionen können für ihre Organisationen einen hohen Nutzen entwickeln, wenn sie neben ihrer Prüfungsfunktion auch beratende Funktionen ausüben.

Der zweiteilige Text gibt einen Überblick zu diesem Thema. Im geschützten Bereich wird zusätzlich für Mandanten von TAF ein Download als Vorlage für einen Prüfungsauftrag angeboten.

 

Die Interne Revision als interne Beratung

1 Einleitung

Gemäß den internationalen Standards des Institute of Internal Auditors (IIA) wird die Interne Revision wie folgt beschrieben: „Die interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs-(„assurance“-) und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.“

Damit wird der Person des Internen Revisors sowohl Rolle und Funktion eines Prüfers als auch die eines Beraters zugewiesen. Die Definition der Internen Revision umfasst also zunächst gleich gewichtet Prüfungs- und Beratungsleistungen. Historisch betrachtet ist die Erweiterung des Aufgabenfelds um die Beratungsleistung jüngeren Datums, die der Prüfung die ältere.

Grundsätzlich betrachtet gibt es wenig Unterschiede zwischen dem Kompetenzprofil eines Beraters und dem eines modernen Internen Revisors. Die Unterschiede in den notwendigen fachlichen Kompetenzen beruhen im Wesentlichen auf den unterschiedlichen Aufgaben, die beide wahrnehmen.

Die Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. für das Berufsbild des Unternehmensberaters definieren wichtige Anforderungen wie Verschwiegenheit, Objektivität, Berufsethos, unvereinbare Tätigkeiten und Eigenverantwortlichkeit mit anderen Funktionen.

 

2 Anforderungen an die Interne Revision als Beratungsinstanz

Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation, die sich aus der Beratungstätigkeit der Mitarbeiter der Internen Revision ergeben, sind vielseitig. Sie unterscheiden sich mitunter aber erheblich von Auftrag zu Auftrag. Als übliche Grundlage wird eine Aufteilung der notwendigen Kompetenzen in vier so genannte Kompetenzfelder vorgenommen, und zwar in fachliche, persönliche, Methoden- und Sozialkompetenzen.

Fachkompetenz erstreckt sich von spezifischen Fertig- und Fähigkeiten bis zum zertifizierbaren Spezialistenwissen (z.B. dem CIA, dem Certified Internal Auditor). Persönliche Kompetenzen spiegeln sich beispielsweise in Analysefähigkeit, Abstraktionsvermögen, Integrität, Denken in Systemen bzw. Prozessen, Flexibilität oder Durchsetzungsvermögen. Methodenkompetenzen werden durch Projektmanagement oder den Einsatz von Informationstechnologie verkörpert. Team-, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz z.B. gegenüber anderen Sachstandpunkten zählen zu den Sozialkompetenzen.

Die Anforderungen an die Interne Revision definieren sich über ihre Zuordnung, Funktion, Kompetenz, Orientierung, Rechte, Ressourcen und Aufgabenerfüllung grundsätzlich wie folgt:

Zuordnung: Die Interne Revision muss dem obersten Leitungsgremium (Vorstand, Geschäftsführung) bzw. dem Top-Management unterstellt sein; ein klassischer Revisionsleiter führt meistens den Titel des Abteilungs- bzw. Bereichsleiters.

Funktion: Unbedingte Prozessunabhängigkeit, Professionalität und Stabs- (also keine Linien-)funktion sind Grundvoraussetzungen für eine optimale Aufgabenerfüllung;

Kompetenz: Prüfung des Gesamtunternehmens, Auftraggeber ist die Unternehmens- bzw. Konzernleitung;

Orientierung: Grundsätzlich sind betriebliche Prozesse, Projekte, Abteilungen oder Funktionen Objekt der Prüfung; hinzu kommt die Ausrichtung auf interne und externe Risiken;

Rechte: Uneingeschränktes aktives und passives Informationsrecht, kein direktes Weisungsrecht außer bei Gefahr im Verzug in Ausnahmefällen;

Ressourcen: Persönlich und fachlich geeignete RevisorInnen in angemessener Anzahl; angemessene sonstige Ressourcenausstattung in technischer und finanzieller Hinsicht

Aufgabenerfüllung: Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes in allen Prozessen, wie z.B. Revisionsplanung, Prüfungsdurchführung, Berichterstattung einschließlich Erfolgskontrolle unter Beachtung der Revisionsgrundsätze und Berufsstandards;

Interne Beratungsleistungen können unter bestimmten Bedingungen heute zu den Kernaufgaben der Internen Revision werden. Durch interne Beratung kann der Beitrag der Internen Revision zur Wertschöpfung im Unternehmen ebenso gesteigert werden wie durch eine Prüfung (Überwachung).

Bei den internen Beratungsleistungen der Internen Revision lassen sich grundsätzlich

  • prüfungsbezogene,
  • einmalige prüfungsabhängige, und
  • längerfristig unterstützende

Aufgabenstellungen unterscheiden. Die Beratungsleistungen können sowohl projektbezogen als auch projektunabhängig durchgeführt werden. Die Beratung seitens der Internen Revision bei Einführung von IFRS als Großprojekt wäre z.B. projektbezogen und einmaliger Natur.

Das Beratungsergebnis ist manchmal auch Gegenstand nachgelagerter, regelmäßiger Prüfungen seitens der Internen Revision oder des externen Wirtschaftsprüfers. Die möglichen Beratungstätigkeiten der Internen Revision sind vom verfügbaren Know-how, dem Zeitbedarf bzw. -budget und der organisatorischen Einbindung abhängig.

Wesentlich ist aber, dass die Beratungsleistung nicht die Objektivität und Unabhängigkeit der Internen Revision gefährdet. Es muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass derjenige Mitarbeiter, der die Beratung durchführt, nicht für die nachgelagerte Prüfung zuständig ist oder einem Interessenkonflikt ausgesetzt war oder ist.

Im Themenbereich Risikoprüfung darf sich die Interne Revision z.B. nicht in die Festlegung der Risikotoleranz und Risikopolitik, die Durchführung von Risikomanagement-Prozessen, die etwaige Absicherung des zuständigen Managements bezüglich Risiken, in Entscheidungen zur Risikobewältigung, die Ein- oder Durchführung von Bewältigungsmaßnahmen für das Management einschalten noch Teile der Verantwortung für das Risikomanagement übernehmen. Dies wäre eine gravierende Verletzung ihrer Objektivität und Unabhängigkeit.

Der risikoorientierte Prüfungsansatz erfordert den Übergang von der vergangenheits-orientierten, nur feststellenden Internen Revision zu einer zukunftsorientierten, innovativen Internen Revision als Internal Consultant. Eine solche Revision wird jedenfalls eine andere Funktion als nur die eines „Kontrolleurs“ erfüllen, nämlich die eines konstruktiven Sparringpartners für Management und Fachabteilungen, der zielführende und praktikable Lösungen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

 

3 Rolle des Internen Revisors als Berater

Ein formales Beratungsprojekt kann gemäß der allgemeinen Projektkriterien abgegrenzt werden; es besteht dann aus definierten Subprozessen wie vor allem Planung, Durchführung, Berichtswesen, Controlling und Nachkalkulation. Für die Person des Internen Revisors sind zwei Rollen denkbar: Sie ist entweder Projektteilnehmer, oder sie stellt den Projektleiter.

Unabhängig davon, ob der Revisor Projektteilnehmer oder Leiter eines Beratungsprojekts ist, ist das zentrale Kriterium für die Erörterung der in Punkt 5 zu besprechenden Probleme ein Rollenwechsel. Fungiert der Prüfer als Berater, nimmt er keine überwachenden Funktionen mehr wahr, sondern operative Aufgaben. Durch diesen Rollenwechsel übernimmt der „Berater-Revisor“ nun Aufgaben, die er als „Prüfer-Revisor“ grundsätzlich nicht wahrnehmen soll bzw. darf, weil sie seine Objektivität beeinträchtigen.

Im Rahmen eines Beratungsprojektes nimmt der Revisor die Rolle eines operativ Verantwortlichen ein, der zumindest eine Teilverantwortung für das Erreichen des bzw. der Projektziele/-s hat. Er kann damit das Ziel des Projektes, das beispielsweise ein neuer Prozess sein kann, grundsätzlich nicht mehr prüfen; siehe dazu Punkt 5.

Als Projektteilnehmer trägt der Revisor eine Teilverantwortung für das Erreichen des Projektzieles. Er agiert dabei in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter, der die Aufgabe der Planung und Steuerung sowie der Überwachung der jeweiligen Teilziele bzw. -schritte des Projektes hat. Der Revisor (jetzt als Berater) steuert die von ihm zu verantwortenden Teilergebnisse termingerecht und in angemessener Qualität bei.

Diese Rolle als Projektteilnehmer dürfte für die meisten Prüfer in Frage kommen, die noch nicht ausreichend Projektleitungserfahrung vorweisen können. Dies steht allerdings einer erfolgreichen Teilnahme an einem Beratungsprojekt nicht entgegen.

Fungiert die Interne Revision als Projektleiter, trägt der Revisor die Gesamtverantwortung für das Erreichen des Projektzieles. Er hat sicherzustellen, dass das Projekt hinsichtlich der Planung sowie der Durchführung seine Ziele termingerecht und in angemessener Qualität erreicht. Die Projektleitung wird ihm dann übertragen werden, wenn er aufgrund seiner Prüfungserfahrung bereits Führungserfahrung gewonnen hat. Eine rein fachliche Qualifikation ist für das erfolgreiche Führen eines Projektes nicht ausreichend; es müssen persönliche, soziale und methodische Kompetenzen hinzukommen. Weil Prüfungen auch Projekte sind, können erfahrene Prüfungsleiter ohne weiteres für eine Projektleitungsaufgabe in Frage kommen.

Zu Teil 2