Chief Audit Executive (CAE)

Die Verantwortung für die Installation und das Betreiben der Revisionsfunktion liegt beim obersten Revisionsverantwortlichen in der Organisation (Chief Audit Executive). Wir beschreiben seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die neuesten Entwicklungen der letzten Jahre.

Im geschützten Bereich gibt es einen Download 'Funktionsbeschreibung für einen CAE'.

 

Chief Audit Executive (CAE)

Mit dem Begriff des Chief Audit Executive (CAE) wird die Spitzenposition innerhalb der Organisation mit der operativen Verantwortung für die Interne Revision bezeichnet. Bei einer klassischen Revisionsabteilung ist dies der Leiter der Internen Revision.

Wenn die Interne Revision outgesourct ist, so ist der CAE derjenige, der für die Umsetzung des Dienstleistungsvertrages und die Qualitätssicherung dieser Aktivitäten verantwortlich ist und an die Leitung der Organisation und das Überwachungsorgan über die Aktivitäten der Internen Revision sowie die Umsetzung der Maßnahmenvereinbarungen berichtet.

 

Aufgaben, Rechte und Pflichten

Der CAE ist verantwortlich für die in den Standards für die Berufliche Praxis der Internen Revision definierten Aufgaben.

Je nach der Größe der Internen Revision setzt er alleine oder in Zusammenarbeit mit weiteren Revisorinnen und Revisoren die Attributstandards 1000 bis 1300 um, die alle wesentlichen Rahmenbedingungen für das Wirken der Internen Revision beschreiben. In diesen Bereich fallen wichtige Aufgaben wie die Entwicklung der formalen Grundlagen der Internen Revision, die laufende Überwachung der Unabhängigkeit und Objektivität der Internen Revision (oftmals fälschlicherweise als Neutralität bezeichnet) und die Ausrichtung der Revision an den Zielen der Organisation, für die sie ihre Leistungen erbringt.

Operativ überwacht er die Hauptprozesse der Internen Revision, die sich in Anlehnung an die Standards in folgende Teilprozesse unterteilen lassen:

  • Entwicklung eines Audit Universe
  • Mehrjahres- und Mehrprojektplanung
  • Einzelprüfungsplanung
  • Prüfungsdurchführung
  • Berichterstellung und -abstimmung
  • Follow-up Prüfungen und Follow-up (Nachschau)

Obwohl der CAE Teil des Managementsystems in der Organisation ist, soll er keine operativen Aufgaben für die Organisation wahrnehmen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass seine Prüfungsurteile objektiv, ohne Beeinflussung durch Dritte oder durch Interessenkonflikte, zustande kommen.

Neben dieser funktionalen Unabhängigkeit muss der CAE auch hierarchisch unabhängig sein. Auf Grund dieser Anforderung verbietet sich eine Eingliederung unter die zweite oder noch weiter darunter liegende Hierarchieebenen in der Organisation. Eine solche Eingliederung kann als schwerwiegende Schwäche der Internen Revision beurteilt werden. Wenn eingewendet wird, dass die hierarchische Position des CAE durch die Berichtswege direkt an die oberste Managementebene oder das Überwachungsorgan geheilt werden kann, gilt dies nur mit starken Einschränkungen. Auf Grund der anders gelagerten disziplinarischen Zuordnung wird immer von einem potentiellen Interessenkonflikt des CAE ausgegangen werden müssen (friendly pressure).

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des CAE sind in einer Stellen- oder Funktionsbeschreibung definiert. Diese sollte regelmäßig, also in der Regel jährlich, auf ihre Aktualität und Vollständigkeit hin angepasst werden.

 

Qualifikation und Kompetenz

Ein formales Berufsbild gibt es für Interne Revisoren nicht; dementsprechend gilt auch für den CAE, dass seine Qualifikation und Kompetenz nicht festgeschrieben ist. Allerdings lassen sich aus der Praxis heraus einige Mindestanforderungen stellen, die ein CAE erfüllen muss, wie zum Beispiel:

  • Betriebswirtschaftliche oder Ingenieursausbildung, in der Regel mit höherem Abschluss
  • Mehrjährige Führungsverantwortung
  • Kenntnisse im Bereich Interner Kontroll- und moderner Überwachungssysteme, Compliance und Grundkenntnisse im Handels-, Zivil- und Strafrecht
  • Abgelegtes Fachexamen wie der Certified Internal Auditor, Certified Fraud Examiner und weitere
  • Im Idealfall Berufspraxis aus der Beratung oder aus mehreren unterschiedlichen Unternehmen

Je mehr Erfahrungen der CAE im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gesammelt hat, umso wertvoller ist sein Beitrag für die Verbesserung der Überwachungs-, Risikomanagement und Kontrollsysteme in der Organisation.

Ein Abschlussprüfer ist auf Grund seiner Ausbildung in der Regel stark bzw. ausschließlich auf das externe Rechnungswesen fokussiert. Ein Einsatz als CAE wird darum nicht empfohlen.

 

Neueste Entwicklungen

In den vergangenen Jahren ist die Diskussion um ein Qualitätsmanagement in der Internen Revision lebhafter geworden. Insofern ist ein neuer Schwerpunkt der Tätigkeit für den CAE in der Etablierung und dem Betreiben eines Quality Management Systems (QMS) zu erkennen. Bei den DAX-notierten Unternehmen dürften sich mittlerweile die meisten Revisionsabteilungen einem so genannten Quality Assessment unterzogen haben. Diese Entwicklung ist mittlerweile auch im Mittelstand zu beobachten, wo die Vorbereitung auf derartige Untersuchungen (Pre-Audits) zunehmen.

Bei immer mehr Unternehmen, auch solchen, die nicht an der Börse notiert sind, ist zu sehen, dass die Interne Revision mittlerweile direkte Berichtswege zum Überwachungsorgan hat und nicht mehr nur zum Topmanagement. Auf Grund der rechtlichen Unternehmensstruktur in Deutschland eigentlich nicht vorgesehen (vgl. z.B. § 76 AktG), ist dieser Trend aber klar erkennbar. Dies unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Internen Revision und damit auch des CAE, der zum zentralen Ansprechpartner auch für die Überwachungsorgane mutiert. Auch im Mittelstand ist dieser Trend erkennbar, wobei es dort häufig Beiräte sind, die mit der Internen Revision zusammenarbeiten.

Die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre haben auf die Internen Revision ohne Zweifel einen stärkeren Druck auf ihre Professionalisierung ausgeübt. Haftungsrisiken – ob nun vermeintliche, geboren aus Beraterdruck oder tatsächliche – haben dazu geführt, dass der Vorstand und die Überwachungsorgane an die Kernprozesse der Internen Revision höhere Anforderungen stellen und sich diese auch (extern) bestätigen lassen wollen. Insofern sind die Entwicklungen zum Qualitätsmanagement und zur Professionalisierung parallele und nicht divergierende Trends.