Analytische Prüfungshandlungen in der Internen Revision

Interne Revisoren nutzen Analytische Prüfungshandlungen um Prüfungsnachweise zu erhalten. APHs umfassen das Studium einzelner oder den Vergleich mehrere Daten von Finanz- und nichtfinanzieller Art; ihr Einsatz erfolgt auf der Grundlage, dass es bestimmte Zusammenhänge zwischen diesen Informationen gibt, die sich beispielsweise in Verhältniszahlen oder Abhängigkeiten niederschlagen. Auf der anderen Seite können vermutete Zusammenhänge da, wo sie nicht in Erscheinung treten, Hinweise auf Fehler oder Unregelmäßigkeiten geben.

Für die Interne Revision hat das IIA in der Practice Advisory 2320-1: Analytical Procedures den Einsatz dieser Prüfungshandlungen beschrieben. Prüfungsmethoden können gegliedert werden in:

 

Verfahrensorientierte Methoden:

Hier steht der Vorgang der Handlung im Zentrum des Interesses; sie betreffen insb. die Beschreibung des Systems, seine Beurteilung, die Prüfung der Einhaltung des Systems und Vorschläge zur Verbesserung des Systems. Sie liefern Prüfungsnachweise über die Eignung von Konzept und Wirksamkeit des planmäßigen Funktionierens von Rechnungswesen-Systemen und interner Kontrolle.

 

Ergebnisorientierte Methoden:

Hier steht der Handlungserfolg, d.h. Resultat bzw. Inhalt einer Aktivität im Zentrum des Interesses; sie betreffen Prüfungshandlungen, mittels derer Prüfungsnachweise zur Aufdeckung wesentlicher fehlerhafter Aussagen im Abschluss erlangt werden; es gibt zwei Schienen, nämlich:

  • Ergebnisorientierte Detailprüfung: sie betreffen insb. Bestandsprüfung, Bewertungsprüfung, Verkehrsprüfung und Prüfung von Gliederung und Ausweis
  • Analytische Prüfungshandlungen (APH).

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Einordnung der APH in die Struktur von Prüfungshandlungen. Systemprüfungen können bei einer angemessenen Ausgestaltung und hinreichenden Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) durchgeführt werden. Man bezeichnet sie auch als indirekte Prüfungshandlungen. Aussagebezogene Prüfungshandlungen geben dem Revisor hinreichende Sicherheit über die Ordnungsmäßigkeit des Einzelfalls, nicht aber zum gesamten System bzw. Prozess. Der Prüfungsaufwand bei aussagebezogenen Prüfungshandlungen ist darum größer als bei Systemprüfungen – diese erhöhen die Prüfungseffizienz.

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